Viehschauplatz

Viehschauplatz

Der Viehschauplatz ist ein ungedeckter, grosser Kiesplatz vis à vis vom Schulhaus. Er kann als Abstellplatz von Fahrzeugen (Auto, Anhänger, etc.) gemietet werden.

 

Bitte reichen Sie Ihr Benützungsgesuch schriftlich bei der Gemeindeverwaltung ein.

 

Die Benützungsgebühren richten sich nach der Dauer der Benützung und Grösse des Objekts und stützen sich auf das Viehschauplatzreglement.

 

Folgende Bewirtschaftungsregelung hat der Gemeinderat am 13.02.2014 verabschiedet:

  • Für Dauermieter stehen max. 10 Parkplätze zur Verfügung.
  • Pro Partei/Familie kann max. 1 Bewilligung ausgestellt werden; der Gemeinderat behält sich vor, diese Regelung durchzusetzen, wenn keine verfügbaren Plätze mehr übrig sind und zusätzliche Benützungsgesuche vorliegen.
  • Bewilligungen werden nur an Einheimische (mit Wohnsitz in Kirchdorf) erteilt.
  • Mit der Gesucheinreichung ist der Nachweis zu erbringen, dass beim eigenen Haus/der eigenen Wohnung kein Parkplatz verfügbar ist.

 

Für den Viehschauplatz steht Ihnen folgender Kontakt zur Verfügung:

Reservationen

 

Gemeindeverwaltung Kirchdorf

031 780 00 10

info@kirchdorf-be.ch 

Über die Verfügbarkeit des Viehschauplatzes gibt aussschliesslich die Gemeindeverwaltung Auskunft.

 


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