Dorfträff Kirchdorf

Dorfträff Kirchdorf Dorfträff Kirchdorf Dorfträff Kirchdorf Dorfträff Kirchdorf

Folgende Räume stehen zur Reservation zur Verfügung:

  • grosser Saal
  • Küche EG
  • Gang OG
  • Aussenanlage

Ausserdem kann kostenlos einen Beamer benutzt werden. Wenden Sie sich diesbetreffend an den Hauswart.

 

Die Räumlichkeiten des Dorfträffs können von ortsansässigen Vereinen und Gruppen, Privatpersonen und anderen Interessierten gemietet werden.

Folgenden Institutionen werden die Räumlichkeiten im Dorfträff kostenlos zur Verfügung gestellt:

  • Einwohnergemeinde
  • Gemeinnützige Organisationen, die eindeutig der sozialen Wohlfahrt dienen
  • Ortsansässigen Vereinen und Gruppen
    (nicht kommerzielle Zwecke)

 

Gesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder mit untenstehendem Link elektronisch ausgefüllt werden. Das Formular ist unterschrieben, bis spätestens 3 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

 

Veranstaltungen, die dem Gastgewerbegesetz (GGG) unterliegen, sind durch das Gasthaus Ochsen, Kirchdorf, durchzuführen. Sofern das Gasthaus Ochsen ausdrücklich auf die Übernahme der Wirtschaft verzichtet, kann auf eigene Rechnung gewirtet werden.

 

Wichtige Angaben

Anzahl vorhandene Sitzplätze: max. 120 Stühle (davon haben 40 Stühle in der Galerie Platz)

Anzahl Notausgänge: 2

Bewirtete Fläche
Saal: 7 x 14m = 98m2
Galerie: 8 x 5m = 40 m2

Parkplätze: Unmittelbar vor dem Dorfträff stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Autos müssen beim Viehschauplatz an der Seegasse abgestellt werden (bitte auf Gesuchsformular entsprechend vermerken).

Adresse: Dorfträff Kirchdorf, Dorfstrasse 19, 3116 Kirchdorf BE

 

Für diese Räumlichkeiten stehen Ihnen folgende Kontakte zur Verfügung:

Reservationen

 

Gemeindeverwaltung Kirchdorf

031 780 00 10

info@kirchdorf-be.ch

 

Hauswart

 

Beat Mani

031 780 00 18

Vor dem Bezug ist zwingend betreffend Übergabe / Übernahme der Räumlichkeiten und Schlüssel mit dem Hauswart Kontakt aufzunehmen. Über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten gibt ausschliesslich die Gemeindeverwaltung Auskunft.

 


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