Bauverwaltung

Für die Bauverwaltung gelten die gleichen Öffnungszeiten wie bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf. Falls Sie ein Beratungsgespräch wünschen, bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung mit der Gemeindevewaltung.

 

Baugesuch

 

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung (Papierdossier) einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Baubewilligungsbehörden haben den Gesuchstellenden den unterschriebenen Bauentscheid nach wie vor zusätzlich mit einem unterzeichneten Plansatz per Post zuzustellen. Bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr, die im Rahmen der geplanten Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) erfolgen soll, bleiben die Papierakten die massgebenden Akten. Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrollen SB1 und SB2 sind über eBau auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und bei der Gemeinde einzureichen. Technische Fragen sind beim technischen Support zu klären. Fachliche Fragen und Nachfragen zum Baubewilligungsverfahren sind an die Gemeinden zu richten.

Hier geht es zu eBau.

 

ÖREB-Kataster

Seit dem 8. Juni 2017 ist die Gemeinde Kirchdorf öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern  in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. 

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der folgenden Bröschüre:

Broschüre ÖREB-Kataster

 

Erneuerbare Energie

Hier geht es zu eBau

Solarstrom - Wie viel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren?

Die interaktive Anwendung www.sonnendach.ch zeigt, wie geeignet die eigene Immobilie für die Solarenergieproduktion ist. Auf einfache Weise wird vermittelt, wieviel Solarstrom oder Solarwärme mit einem Hausdach produziert werden könnte. Probieren Sie es aus!

Information des Bundesamtes für Energie BFE

Förderbeiträge für Energieprojekte

Das aktualisierte Factsheet «Förderbeiträge für Energieprojekte im Kanton Bern»  bietet Ihnen einen praktischen Überblick über die aktuell zur Verfügung stehenden Förderinstrumente.