Einwohnerkontrolle
Anmeldung, Abmeldung und Umzug
Sie können sich entweder per eUmzug (Online) oder persönlich am Schalter an-/abmelden oder ummelden.
Ein Zuzug oder Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen gemeldet werden. Ein Wegzug muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen.
Geburt
Bei der Geburt eines Kindes in einem Spital meldet das betreffende Spital die Geburt direkt an das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme innerhalb von drei Tagen dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland gemeldet werden.
Eheschliessung
Detaillierte Informationen zum Ehevorbereitungsverfahren und zur zivilen Trauung erhalten Sie beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland.
Todesfall
Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen die Angehörigen bei einem Arzt eine Todesbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung wird durch den Hausarzt oder Notfallarzt ausgestellt.
Ist eine Person im Spital oder Heim verstorben, wird die Todesbescheinigung automatisch ausgestellt. Auch die Mitteilung an das zuständige Zivilstandsamt erfolgt in den meisten Fällen durch das Spital oder Heim.
Innerhalb von 2 Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen Sie den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Ist die Person in Kirchdorf verstorben, ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland für die Ausstellung einer Todesurkunde zuständig.
Weitere Auskünfte entnehmen Sie unserem Merkblatt Todesfall. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Kirchdorf gerne zur Verfügung.
Für das Aufstellen oder nachträgliche Ändern von Grabmälern ist eine Bewilligung des Gemeinderatsressorts erforderlich. Dazu muss das Gesuchsformular „Gesuch um Bewilligung zum Aufstellen eines Grabmals“ ausgefüllt und zusammen mit einer Skizze des Grabmals eingereicht werden.
Das Grabmal soll zu einem würdigen und harmonischen Friedhofbild beitragen. Pro Grabstätte darf nur ein Grabmal errichtet werden. Hingegen ist es möglich zu einem stehenden Grabmal zusätzlich eine Grabmal-Platte zu legen.
Weitere Informationen und Vorschriften können der Friedhofverordnung entnommen werden.
Gesuch um Bewilligung zum Aufstellen eines Grabmals
Auf dem Gemeinschaftsgrab werden keine Grabkreuze oder Grabmäler aufgestellt. Auf Wunsch können aber einheitliche Inschriften der verstorbenen Person angebracht werden. Die Inschrift bleibt für mindestens 25 Jahre bestehen. Die Kosten gehen zu Lasten der Angehörigen. Für die Inschrift muss folgendes Formular ausgefüllt werden:
Auftrag für die Beschriftung auf dem Gemeinschaftsgrab Kirchdorf
Identitätskarte (ID) und Pass
Seit 1. März 2010 können bei den Gemeinden keine Pässe resp. Identitätskarten mehr bestellt werden. Offizielle Informationen über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige erhalten Sie auch unter www.be.ch/pass oder telefonisch beim Pass- und Identitätskartendienst des Kantons Bern unter Tel. 031 / 635 40 00.
Adressauskunft
Wünschen Sie eine Adressauskunft aus unserem Einwohnerregister? Die Einwohner- und Fremdenkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin, gestützt auf das Kantonale Datenschutzgesetz, folgende Angaben bekannt:
- Name
- Vorname
- Jahrgang
- Geschlecht
- Heimatort / Nationalität
- Beruf
- Aufenthaltsstatuts
- Zivilstand
- Datum des Zu- und Wegzuges
- Adresse
Die Kosten für eine Adressauskunft belaufen sich auf CHF 15.–
Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen (Bund, Kanton, Gemeinden, Polizei, etc.) erteilt.
Einzelpersonen haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Daten für Listenauskünfte zu sperren. Bitte kontaktieren Sie dazu die Gemeindeverwaltung und geben eine schriftliche Erklärung ab.