Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten (Legislative) sind das oberste Organ der Gemeinde und nehmen ihre Rechte an der Urne oder an der Gemeindeversammlung wahr. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Kirchdorf wohnhaft sind. Das OgR regelt das Verfahren über Abstimmungen und Wahlen.
Die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 30. Mai 2024, 19.30 Uhr in der Turnhalle Kirchdorf statt.
Die Unterlagen dazu; Traktandenliste und DORFpost werden hier veröffentlicht. Die DORFpost wird vor der Versammlung an alle Haushalte versendet.
Die Leitung der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeindepräsidium.
Protokoll der Gemeindeversammlung
Das Protokoll wird bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb der publizierten Frist schriflich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49 a des Gemeindegesetzes (GG) hingewiesen.
Gemäss Art. 81 des Organisationsreglementes liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2024 ab 6. Juni 2024 während 30 Tagen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf.
Einsprachen gegen das Protokoll können während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat gerichtet werden.
Der Gemeindeschreiber
Traktanden
- Jahresrechnung 2023; Genehmigung
- Mehrwertabgabereglement, Revision
- Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Zelg, Kreditbeschluss
- Externe Untersützung Bauverwaltung, Kreditbeschluss
- Bewilligungskompetenz Viehschauplatz, Kenntnisnahme
- Verschiedenes/Orientierungen
Auflageakten
- Jahresrechnung 2023
- Mehrwertabgabereglement
- Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Zelg
Projektbeschrieb
Schule gestern, heute, morgen - Bericht der Schulleitung
Umgebungsplan
Grundrisspläne
Fassadenpläne
Weitere Unterlagen
Gemeindeversammlungsdaten 2024
- Donnerstag, 30. Mai 2024
- Donnerstag, 5. Dezember 2024