Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten (Legislative) sind das oberste Organ der Gemeinde und nehmen ihre Rechte an der Urne oder an der Gemeindeversammlung wahr. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Kirchdorf wohnhaft sind. Das OgR regelt das Verfahren über Abstimmungen und Wahlen.

 

Die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 5. Dezember 2024, 19.30 Uhr in der Turnhalle Kirchdorf statt.

Die Unterlagen dazu; Traktandenliste und DORFpost werden hier veröffentlicht. Die DORFpost wird vor der Versammlung an alle Haushalte versendet.

Die Leitung der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeindepräsidium.

 

Protokoll der Gemeindeversammlung

Das Protokoll wird bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb der publizierten Frist schriflich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49 a des Gemeindegesetzes (GG) hingewiesen.

 

Traktanden

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Auflageakten

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Weitere Unterlagen

  • Publikation
  • DORFpost 
  • Pressemitteilung

 

Gemeindeversammlungsdaten 2024

  • Donnerstag, 30. Mai 2024
  • Donnerstag, 5. Dezember 2024