Neue Reglemente und Verordnungen

12.01.2023

Inkrafttreten Reglemente und Verordnungen
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass folgende Erlasse per 1. Januar 2023 in Kraft treten:

Reglement
Beschlossen durch die Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2023:

 

Verordnungen
Beschlossen durch den Gemeinderat am 25. November 2022 und am 15. Dezember 2022:

 

Gegen diese Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Aufhebung bisheriger Erlasse
Mit Beschluss vom 15. September 2022 hat der Gemeinderat folgende Verordnung aufgehoben:

  • Verordnung Berechtigungsregelung GERES, erlassen durch den Gemeinderat Kirchdorf am 23. März 2017

 

Die Zugriffsberechtigung auf die Gemeinderegistersysteme-Plattform GERES wird mit der neuen kantonalen Verordnung geregelt, so dass keine kommunalen Regelungen mehr nötig sind.

 

Sämtliche Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und sind online verfügbar unter: www.kirchdorf-be.ch/verwaltung/reglemente.

 

Kirchdorf, 9. Januar 2023
Gemeindeschreiberei Kirchdorf

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