Gemeindewahlen 2021

15.09.2021

Der Gemeinderat hat die Gemeindewahlen für die Legislatur 2022 – 2025 der Gemeinde Kirchdorf auf Sonntag, 28. November 2021 festgelegt. Zu wählen sind:

  1. das Gemeindepräsidium (Majorzverfahren)
  2. 6 Mitglieder des Gemeinderats (Majorzverfahren)

Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 17:00 Uhr, schriftlich mit dem vorgegebenen Formular bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf einzureichen. Die Formulare können bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf oder auf der Homepage (siehe unten) bezogen werden.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Majorzwahlen darf zudem kein Name mehr als einmal aufgeführt werden. Die bisherige Sitzgarantie für die vier ehemaligen Gemeinden entfällt ab der zweiten Legislatur ab 2022.

Für allfällige Fragen wird auf das Organisationsreglement der neuen Gemeinde Kirchdorf verwiesen.

Der Gemeinderat

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