Friedhofumgestaltung
28.06.2021
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. Juni 2021 folgenden Beschluss unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gefasst:
Genehmigung Verpflichtungskredit von 90'000 Franken für die Umgestaltung des Friedhofs, Etappen 2 und 3 (Jahre 2021-2023).
Auf der Basis des Gestaltungskonzepts von 2016 zur Umgestaltung des Friedhofs sind die nächsten Arbeiten geplant.
Die erste Etappe (Bereich Nord-West) wurde 2017 umgesetzt. In der zweiten Etappe (2021/2022) wird der Bereich Süd-Ost umgestaltet und für Erdbestattungen vorbereitet. So werden der Weg neu erstellt und die Grabfelder eingeteilt. In der dritten Etappe (2023) ist die Aufhebung der Erdgräber der Bestattungsjahre 1990-1996 vorgesehen. Die dritte Etappe beinhaltet ebenfalls die Neuerstellung des Wegs und die weitere Einteilung der Grabfelder.
Gestützt auf Artikel 26 – 28 des Organisationsreglements vom 21. Mai 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juni 2021 öffentlich bekannt gemacht.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Projektplan Umgestaltung Friedhof
Referendumsfrist: 2. August 2021
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 50
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf.
Kirchdorf, 24. Juni 2021
Der Gemeinderat