Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin
21.08.2026
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin
Für unsere Gemeinde gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Der Mindestabstand zum Wald beträgt 50 Meter.
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Waldbrandgefahr nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt deshalb untersagt.
Ausserhalb der Verbotszone ist Feuer nur mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten. Feuer müssen jederzeit beaufsichtigt und Funkenwurf sofort gelöscht werden.
In verschiedenen anderen Regionen des Kantons wurde die Waldbrandgefahr inzwischen auf die Stufe 3 «erheblich» zurückgestuft und das Feuerverbot aufgehoben. Für unsere Gemeinde bleibt das Feuerverbot weiterhin bestehen.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 27. August 2026 neu beurteilt.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zu den geltenden Feuerverboten finden Sie auf der Website des Kantons Bern:
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden während der ordentlichen Bürozeiten für Fragen zu den Feuerverboten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
