Feuer- und Feuerwerksverbot
24.07.2026
Feuer- und Feuerwerksverbot
Im Wald, in Waldesnähe und im ganzen Kanton Bern
Im Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit eine grosse Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund gilt ab sofort im gesamten Kanton Bern ein Feuerverbot sowie ein generelles Feuerwerksverbot.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Das Feuerverbot gilt im Wald und bis zu einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
Feuerverbot im Freien
Die Verbotszone umfasst den gesamten Aussenbereich inklusive Siedlungsgebiet.
Generelles Feuerwerksverbot
Im gesamten Kanton Bern gilt ein generelles Feuerwerksverbot.
Wichtig
Verboten sind insbesondere:
- offenes Feuer und Feuer in Feuerstellen;
- Holz- und Kohlegrills;
- Feuerwerke und Raketen;
- das Wegwerfen von Rauchwaren;
- das Steigenlassen von Himmelslaternen im gesamten Aussenbereich.
Mit erhöhter Vorsicht erlaubt sind Gasgrills und Elektrogrills, sofern keine anderslautenden Bestimmungen gelten.
Wenn es brennt: Feuerwehr 118
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
