Gesamterneuerungswahlen 2025
24.09.2025
Gemeindewahlen 2025
Gemeindpräsidium, Gemeinderat
Die Gemeindewahlen für Gemeindepräsidium und Gemeinderat für die Amtsperiode 2026 - 2029 finden am 30. November 2025 statt.
Durch die Stimmberechtigten zu wählen sind:
- das Gemeindepräsidium (Majorzverfahren)
- 6 Mitglieder des Gemeinderats (Majorzverfahren)
Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 10. Oktober 2025, 12:00 Uhr, schriftlich mit dem vorgegebenen Formular bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf einzureichen. Die Formulare können bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf oder unter www.kirchdorf-be.ch bezogen werden.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Majorzwahlen darf zudem kein Name mehr als einmal aufgeführt werden.
Die Kommissionswahlen finden im Dezember 2025 statt und werden separat öffentlich ausgeschrieben.
Für die Gemeindewahlen gelten die Vorschriften des Organisationsreglements vom 21. Mai 2017, mit Revisionen.
Unterlagen für die Gemeindewahlen 2025:
- Weisungen Gemeindewahlen 2025
- Formular Wahlvorschlag GR 2025, Gesamterneuerungswahlen
- Formular Wahlvorschlag GP 2025
Der Gemeinderat