Verordnung Sozialfonds und Verordnung Rütistock-Fonds

11.06.2020

Verordnung Sozialfonds und Verordnung Rütistock-Fonds, Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Kirchdorf an seiner Sitzung vom 3. Juni 2020 die Neufassung folgender Verordnungen beschlossen hat: Verordnung Sozialfonds und Verordnung Rütistock-Fonds. Die Erlasse treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Juni 2020 in Kraft. Die Verordnungen sind unter www.kirchdorf-be.ch/verwaltung/reglemente aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Kirchdorf, 5. Juni 2020
Gemeindeschreiberei Kirchdorf

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