Inkraftsetzung des Gebührentarifs

01.02.2018

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzungen vom 26.01.2018 die Neufassung des Gebührentarifs beschlossen hat.

Der Gemeindeerlass tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 01.01.2018 in Kraft und ersetzt den Gebührentarif vom 27.06.2013 (erlassen durch den Gemeinderat Mühledorf).

Der Gebührentarif ist hier aufgeschaltet.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger (01.02.2018) beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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