eBau

22.02.2022

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung (Papierdossier) einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Baubewilligungsbehörden haben den Gesuchstellenden den unterschriebenen Bauentscheid nach wie vor zusätzlich mit einem unterzeichneten Plansatz per Post zuzustellen. Bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr, die im Rahmen der geplanten Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) erfolgen soll, bleiben die Papierakten die massgebenden Akten. Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrollen SB1 und SB2 sind über eBau auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und bei der Gemeinde einzureichen. Technische Fragen sind beim technischen Support zu klären. Fachliche Fragen und Nachfragen zum Baubewilligungsverfahren sind an die Gemeinden zu richten.

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