Öffentliche Mitwirkung

10.02.2022

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Änderung Baureglement Art. 311, ZPP 1 «Winkel» und Überbauungsordnung Winkel

Der Gemeinderat Kirchdorf bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Art. 311 des Baureglements zur ZPP Winkel sowie die UeO Winkel zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vom 10.02. bis und mit 18.03.2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Am 09.03.2022 findet um 19.30 Uhr in der Turnhalle Kirchdorf eine öffentliche Informationsveranstaltung dazu statt. Aufgrund der Covid-Schutzbestimmungen ist eine vorgängige Anmeldung an info@kirchdorf-be.ch oder auf die Telefonnummer 031 780 00 10 nötig.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Kirchdorf, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf zu richten.

Kirchdorf, 4. Februar 2022
Gemeinderat Kirchdorf

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