Holzfeuerungskontrolle

03.09.2021

Mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 wurden die Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70 kW, sowie die gewerblich genutzten Backöfen messpflichtig. Der Schadstoffausstoss dieser Anlagen wird alle 4 Jahre geprüft – gewerblich genutzte Backöfen und Restholzfeuerungen alle 2 Jahre. Grund der Kontrolle sind die zu hohen Feinstaubbelastungen in der Atemluft, zu der diese Kleinfeuerungen wesentlich beitragen. Im Kanton Bern findet der Vollzug dieser neuen Messpflicht seit dem 1. November 2019 statt. In der Heizperiode 2021/2022 (ab September 2021) werden die betroffenen Anlagen in der Gemeinde Kirchdorf erstmals gemessen. Die betroffenen Anlagen-Eigentümer werden von der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, Abteilung Immissionsschutz, im September 2021 persönlich und brieflich über die neue Messpflicht und den Start der Messungen informiert.

Beauftragte Kontrollperson der Gemeinde Kirchdorf:
Björn Hauert, Kaminfeger Hauert GmbH, Thunstrasse 68, 3700 Spiez, Tel. Nr. 033 655 01 95, E-Mail info@kaminfeger-hauert.ch

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