Hydrantenkontrolle
11.10.2019
Nach Art. 25 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement müssen die Hydranten jederzeit gut sichtbar und zugänglich sein.
Die Gemeindemitarbeiter, Urs Ramseyer und Sebastian Hodler, werden deshalb die Hydranten in der Zeit vom 21. bis 25. Oktober 2019 überprüfen. Wo nötig werden störende Zweige und Äste zurückgeschnitten.
Die Bauverwaltung