Inkrafttreten von Reglementen / Verordnungen
04.01.2019
Inkrafttreten Reglemente
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die folgenden an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 genehmigten Reglemente:
- Gebührenreglement
- Personalreglement
- Feuerwehrreglement
- Reglement über die Benützung von Gemeindeanlagen
nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen sind. Die genannten Reglemente treten per 1. Januar 2019 in Kraft. Sie können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und können hier heruntergeladen werden.
In krafttreten Verordnungen
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 die folgenden Verordnungen erlassen hat:
- Gebührentarif
- Personalverordnung
- Feuerwehrverordnung
- Verordnung über die Benützung von Gemeindeanlagen
- Organisationsverordnung (Beschwerdenfrist ab 24. Januar 2019)
Die genannten Verordnungen treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder die einzelne Verordnung kann oben angeklickt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.